Privat und gewerblich Winterdienst und Streudienst
Haus- und Grundstückseigentümer, aber auch Mieter sind verpflichtet, bei Schnee und Eis die angrenzenden Wege begehbar zu halten. Bei Unfällen, z.B. dem Sturz eines Passanten auf Grund von Glätte können für den Gehweg verantwortliche Personen für Schäden haftbar gemacht werden.
Es sollte daher im eigenen Interesse eines jeden Grundstückseigentümers und eines jeden per Mietvertrag zur Verkehrssicherung verpflichteten Anwohners liegen, für eine ausreichende Sicherung der betroffenen Wege zu sorgen.
Nun gibt es viele gute Gründe, die dagegen sprechen, Gehwege eigenhändig zu sichern. Als ArbeitnehmerIn kann die Zeit morgens schnell knapp werden, Schichtdienst, Dienstreisen, körperliche Einschränkungen und das Alter lassen eine Reinigung der Gehwege oft nicht zu.
In Deutschland regeln die Kommunen individuell, wann und wie Wege begehbar zu halten sind. Von Stadt zu Stadt kann es deshalb unterschiedliche Regelungen zur Wegesicherung geben. Fakt ist aber: Die Verkehrssicherung muss von bestimmten Personen übernommen werden!
Wir bieten Ihnen die regelmäßige und auch kurzfristige Sicherung der Wege Ihres Verantwortungsbereiches bei Eis und Schnee. Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Schneeräumung/ Begehbarmachung von Fußwegen, Einfahrten, Betriebsgeländen usw.
- Streudienst
- auch an Sonn- und Feiertagen
Selbstverständlich bieten wir alle Dienstleistungen auch für gewerbliche Objekte an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.